27.10.2024
GdP erfolgreich – 200 Euro brutto als erster Schritt der Besoldungserhöhung kommen pünktlich
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits Anfang Oktober haben wir dem Regierenden Bürgermeistern, allen Senatsmitgliedern sowie den Fraktionsspitzen von CDU und SPD einen Brief geschrieben und um die Klärung mehrerer finanzpolitischer Fragen gebeten. Zwar haben die Senatorinnen und Senatoren und Fraktionschefs bereits reagiert, sie konnten uns aber noch keine finalen Antworten geben. Einen kleinen Lichtblick gibt es dennoch, man ist unserer GdP-Forderung aus diesem Brief gefolgt und hat sich dazu entschlossen, den ersten Schritt zur Besoldungsanhebung gemäß Tarifabschluss im TV-L auch für Berlins Beamtinnen und Beamte sowie Pensionäre (anteilig gemäß Pension) ab November 2024 umzusetzen, obwohl das Gesetz noch nicht im politischen Raum verabschiedet wurde. Das bedeutet, dass sich auf Eurem Nachweis für die Novemberbesoldung bereits 200 Euro (brutto) mehr wiederfinden. Zudem befindet sich dort ein obligatorischer Hinweis, dass die Zahlung der erhöhten Besoldungs- und Versorgungsbezüge unter Vorbehalt der endgültigen Beschlussfassung des Gesetzes durch das Abgeordnetenhaus steht und bei außerplanmäßigen Entscheidungen mit den folgenden Zahlungen verrechnet werden kann.
Wie geht es jetzt weiter?
Zunächst einmal bleiben wir für Dich dran. Wir haben deutlich kommuniziert, warum wir die Senats-Entscheidung, jetzt „nur“ den Tarifabschluss zu übernehmen und nicht wie ursprünglich geplant, etwas draufzupacken, um das Koalitionsziel der Angleichung an das Bundesbesoldungsgrundniveau zu erreichen, scharf kritisieren. Das werden wir in den folgenden politischen Gesprächen sowie mit Blick auf die stattfindenden Gremien im Abgeordnetenhaus weiterhin tun und auch darauf drängen, die weiteren offenen finanzpolitischen Fragen zu klären. Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung soll nach aktuellem Stand am 07. November erstmalig ins Plenum gehen, ehe er in der Folge in zuständigen Ausschüssen behandelt wird und am 21. November nach mindestens 2. Lesung samt Beschluss finalisiert werden könnte. Neben den 200 Euro Sockelbetrag ab November 2024 (Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 100 Euro) sieht er wie der Tarifabschluss eine Erhöhung um 5,5 Prozent ab Februar 2025 (zusammen mit 200 Euro = min. 340 Euro brutto, Anwärtergrundbezüge weitere 50 Euro) vor.
Sonderfall Verheiratetenzuschlag?
Zudem erfolgt eine Dynamisierung des Familienzuschlags der Stufe 1. Der so genannte Verheiratetenzuschlag wird zur Hälfte (75,05 Euro) an alle Beschäftigten in die Grundbesoldung überführt. Die andere Hälfte bleibt bei allen Berechtigten in Form einer monatlichen Ausgleichszahlung zunächst erhalten. In Zukunft wird er gemäß der prozentualen Besoldungserhöhungen dort um genau den Teil abgeschmolzen, den er in der Grundbesoldung anwächst.