jumpToMain
© GdP
GdP

24.07.2024

Königs-DuZ soll auf 6,36 € steigen, Novellierung des Dienstunfallrechts geplant

Info Stories

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

erfreuliche Nachrichten aus der Klosterstraße. Unser Landeschef Stephan Weh und Landesvize Kerstin Philipp waren gestern zum Gespräch bei Finanzsenator Stephan Evers (CDU) und haben zwei echte Highlights mitgebracht. So sollen nach Plan von SenFin nicht nur die bereits verkündeten DuZ-Erhöhungen rückwirkend zum 01. Januar 2024 erfolgen, sondern in den nächsten beiden Jahren weiter spürbar angehoben werden. Zudem hat der Senator bereits einen Entwurf in den politischen Raum eingebracht, durch den unsere langjährige Forderung umgesetzt wird und psychische Erkrankungen endlich ihre Berücksichtigung im Dienstunfallrecht erfahren sollen. Es zeigt sich, dass unsere vielen direkten Gespräche mit den politisch Verantwortlichen fruchten.

 

 

Bereits Ende 2023 hatten sich die Fraktionen von CDU und SPD nach zahlreichen Gesprächen mit uns auf Anhebungen des DuZ im Jahr 2024 verständigt, bis hierhin blieb es nur in Sachen Umsetzung still. Der Finanzsenator hat nun einen entsprechenden Vorschlag vorbereitet, der dem Senat sowie dem Abgeordnetenhaus vorgelegt und dort beschlossen werden soll (voraussichtlich im Herbst). Dieser regelt nicht nur die Anhebungen für 2024, sondern auch die in den beiden folgenden Jahren und passt uns hiermit an den Bund an.

Erfreulich ist auch die Idee, das Dienstunfallrecht anzupassen. Unser auch für das Personal zuständige Senator folgt den Ankündigungen des Koalitionsvertrages und plant eine Herangehensweise, die sich an Hamburg und Bremen orientiert. Zentral sind eine Vermutungsregelung für psychische Erkrankungen wie PTBS, Angststörungen, somatoforme Störungen, Anpassungsstörungen und akute vorrübergehende psychotische Störungen, die durch einen Unfall im Sinne von § 31 Absatz 1, 4 und 5 sowie § 31a LBeamtVG verursacht worden sind. Die Erkrankung muss von einem Facharzt diagnostiziert werden und innerhalb von fünf Jahren nach einem Unfallereignis auftreten, wobei es um besondere Einsätze geht (Einsatz mit Waffen, tiefe Betroffenheit oder vergleichbare Belastung). Wir danken Senator Evers für einen erneuten sehr konstruktiven Austausch und dass er sich diesen beiden sehr wichtigen Themen angenommen hat.

© GdP
GdP