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22.05.2024

Finanzsenator legt Pläne für Besoldungserhöhung vor – Deine GdP informiert über Inhalt und Zeitplan

Info

Wie der Medienlandschaft gestern zu entnehmen war, plant Finanzsenator Stefan Evers wie angekündigt die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Berlins Beamtinnen und Beamten sowie eine Anhebung der Besoldung in drei weiteren Schritten, um das Koalitionsziel einer Besoldung auf Bundesgrundniveau zu erreichen und die berechneten 1,91 Prozent aufzuholen. Die entsprechenden Entwürfe durchlaufen jetzt die Ebenen des Gesetzgebungsverfahrens und sind uns als GdP zur Stellungnahme übermittelt. Wir möchten Euch über die Parameter sowie den Zeitplan informieren.

Das sieht das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) vor:

  • Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (brutto) ab 01. Nov 2024
  • Erhöhung der Besoldung um 6,26 % ab 01. Feb 2025 (5,5 % gemäß Tarifabschluss (mit 200 Euro aus Nov 24 min. 340 Euro (brutto)) sowie 0,76 % als erster Schritt der Angleichung an das Bundesgrundniveau)
  • Erhöhung der Besoldung um 0,76 % ab 01. Jan 2026
  • Die Höhe des dritten Schrittes orientiert sich an der Evaluation der ersten beiden Schritte und der dann vorhandenen Lücke
  • Erhöhung für versorgungsberechtigte Personen entsprechend zum Ruhegehaltssatz
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 100 Euro ab 01. Nov 2024 und weitere 50 Euro ab 01. Feb 2025


Das ist der weitere Weg, bis das Gesetz in Kraft tritt:

  • Beteiligung der Gewerkschaften und Personalvertretungen (HPR, GPR, GSV, GFV) mit Bitte um Stellungnahme
  • Abstimmung des Entwurfs im Senat (Beschluss für August 2024 angedacht)
  • Im Anschluss Rat der Bürgermeister
  • Im Anschluss Lesung und Beratung sowie Beschluss im Plenum des Abgeordnetenhauses (mindestens zwei Lesungen) sowie eventuelle Beteiligung der Fachausschüsse (angedacht für Herbst 2024)


Als GdP werden wir die uns zur Verfügung gestellten Entwürfe sehr genau ansehen und unsere Expertise im Rahmen der gewünschten Stellungnahme bis Mitte Juni in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Wir werden uns die Berechnungen und Ansätze der Senatsverwaltung für Finanzen im Detail anschauen und bewerten, Euch außerdem über die weiteren Entwicklungen jederzeit informieren.