27.03.2024
Viele offene Fragen in Sachen Cannabis-Legalisierung
Info
Pressemitteilung
Berlin. Ab Ostermontag darf in Deutschland ganz legal gekifft werden. Die entsprechende gesetzliche Grundlage hat der Bundestag auf Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums bereits vor Wochen beschlossen, der Bundesrat das Ganze trotz gravierender Bedenken durchgewunken. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) blickt mit großer Sorge auf den 1. April und nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht, klare Regeln zu schaffen, auch für kiffende Beamte.
GdP blickt mit Sorge auf den 1. April und fordert verbindliche Regelungen
„Wir betrachten den 1. April mit großer Sorge, weil der Bund hier ein
Gesetz beschlossen hat, das massive Auswirkungen auf die Sicherheitslage
in den Ländern hat und diese aufgrund fehlender Regelungen völlig im Regen
stehen gelassen werden. Keiner weiß, wer die Social Clubs überprüfen soll,
wie die Abstandsregeln zu Kitas, Schulen, Jugendclubs und anderen
Einrichtungen durchgesetzt werden, wie es in Sachen Amnestie oder
zukünftige Verfahren aussieht. Was machen wir, wenn beispielsweise 40 g
Cannabis gesichert werden und es im Beweisverfahren vor Gericht durch
spätere Durchtrocknung nur noch 20 g sind? Niemand weiß, wie es in Sachen
Verkehrssicherheit ablaufen wird. Die Bundesregierung hat es bisher
versäumt, wissenschaftlich evidente Grenzwerte für THC zu bestimmen, die
dem heutigen Wirkstoffgehalt in Cannabis gerecht werden. Zwar hat eine
Expertenkommission heute den Wert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter
Blutserum genannt, eine entsprechende Gesetzesänderung müsste aber erst
noch erfolgen. Es gibt da schon ein paar Fragezeichen und Graubereiche. Es
ist z. B. völlig unklar, wie Kollegen reagieren sollen, wenn sie jemanden
mit Joint am Steuer erwischen“, so GdP-Landeschef Stephan Weh am
Donnerstag. Die Gewerkschaft hatte in den letzten Monaten immer wieder auf
diverse offene Probleme hingewiesen, die nach wie vor nicht gelöst wurden.
Weh begrüßte außerordentlich, dass es in der Polizei Berlin mittlerweile
eine Arbeitsgruppe zum Thema gibt, die sich mit den Folgen der
Cannabis-Legalisierung auseinandersetzt und einzelne Komplexe klärt.
Für die GdP von großer Bedeutung ist beispielsweise auch der
beamtenrechtliche Umgang mit Cannabis-Konsum. „Unsere Kolleginnen und
Kollegen üben eine großartige Berufung mit verantwortungsvollen
Befugnissen wie zum Beispiel einem Schusswaffengebrauch aus. Die
Legalisierung wirft Fragen auf, für die wir eine Rechtslage brauchen, die
klar und nachvollziehbar ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass
Polizeibeamte jederzeit in eine Situation kommen können, in der sie sich
in den Dienst versetzen dürfen oder gar müssen. Per Gesetz kann es ab 1.
April genau genommen keine dienstrechtlichen Folgen mehr haben, wenn ein
Beamter in seiner Freizeit einen Joint raucht. Wie gehen wir aber damit
um, wenn er mit THC im Blut ohne Ausfallerscheinungen im Dienst in einen
Unfall verwickelt ist? Wir erwarten, dass die Behördenleitung von
jeglichen Disziplinarmaßnahmen absieht, ehe es hier klare Richtlinien
gibt. Wir dürfen nicht vergessen, dass schon der kleinste Zweifel an der
Tauglichkeit bzw. Fehlverhalten zur Beendigung eines Beamtenverhältnisses
auf Probe führen kann. Wir alle haben das gesellschaftliche Idealbild
eines Polizeibeamten vor Augen und dafür stehen wir als Gewerkschaft auch.
Nur sollte sich unsere Gesellschaft auch klar darüber sein, dass wir auch
ein ganz normales Privatleben mit allen Rechten und Pflichten haben. Für
uns steht erst einmal fest: Wenn jeder in unserem Land legal kiffen darf,
muss das auch für Polizisten möglich sein, natürlich nur außerhalb des
Dienstes.“