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Prämienmodell

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Das öffentliche Tragen von Abzeichen oder Dienstgradabzeichen kann als Amtsanmaßung bzw. Amtsmissbrauch angezeigt und bestraft werden. Die Ausgabe erfolgt als Sammlerstück.

 

  • Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen. Übersteigt die Bestellung, für die der Gutschein eingesetzt wird, den Wert des Gutscheins, ist der Restbetrag vom Kunden zu entrichten. Eine nachträgliche Verrechnung eines Gutscheins mit einer bereits zuvor getätigten Bestellung ist nicht möglich.
  • Der GdP Landesbezirk Berlin übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch des Gutscheins.
© Vogler/GdP
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Prämien Infoflyer

Ansprechpartnerin

Anja Teske

Mitgliederverwaltung

mitgliederverwaltung@gdp-berlin.de

Telefon +49 (0)30 210004-33