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© Fokussiert, stock.adobe.com
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Arbeitskampf

Streik

Bei einem Streik handelt es sich um eine planmäßige, gemeinschaftlich durchgeführte, vorübergehende Arbeitsniederlegung von einer größeren Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Erreichung eines bestimmten Zieles, das in der Regel eine Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen darstellt.

Der Streik ist das äußerste und letzte Mittel zur Durchsetzung gewerkschaftlicher Forderungen. Die GdP wird ihn nur einsetzen, wenn andere Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber den Sozialpartnern gescheitert sind.

Informationen zu Thema Streik

Arbeitskampf

Das Recht, Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen, ist bereits grundgesetzlich im Artikel 9 Abschnitt 3 GG geschützt. Dies gilt jedoch nur für unsere Tarifbeschäftigten (ehemals Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter).

Uns als Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist bewusst, dass unseren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen noch immer ein in die Zeit passendes adäquates Kampfmittel versagt bleibt. Deswegen soll das Arbeitskampfhandbuch auch Hilfestellung
geben, welche Möglichkeiten für den Personenkreis der Beamtinnen und Beamten bestehen, für ihre Rechte die Tarifbeschäftigten zu unterstützen und damit im Grunde auch für sich selbst zu kämpfen.

Mit unserem Handbuch zum Arbeitskampf liefern wir unseren Mitgliedern eine umfassende Anleitung, die ihnen hilft, einen auch im öffentlichen Dienst nie auszuschließenden Arbeitskampf erfolgreich zu bestehen. 

Kontakt

Landestarifkommission