
03.04.2025
GdP begrüßt Entscheidung des BGH – Klare Zurückweisung einer voreiligen Verurteilung
Stuttgart/Mannheim
Bereits mit einer Pressemeldung am 17.10.2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen einen Mannheimer Polizisten aufgehoben. Nun liegt die detaillierte Begründung vor – und sie ist ein deutliches Signal gegen voreilige Verurteilungen von Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in der Entscheidung des BGH eine klare Bestätigung ihrer langjährigen Forderung nach einem fairen und realitätsnahen Umgang mit Einsatzsituationen. Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Mannheim wies gravierende Rechtsfehler auf. Der BGH stellt unmissverständlich fest, dass zwei der vom Beamten ausgeführten Faustschläge als gerechtfertigte Notwehrhandlungen anzusehen sind – eine Feststellung, die die Grundlage der ursprünglichen Verurteilung erheblich erschüttert.
Auch die weiteren Schläge, so der BGH, seien nicht abschließend gewürdigt worden, da das Landgericht die Einlassung des Beamten zu einer von ihm wahrgenommenen Bedrohungslage nicht ausreichend berücksichtigt habe. Damit wird deutlich:
Der Polizist wurde in der öffentlichen Debatte und vor Gericht vorschnell als schuldig betrachtet – zu Unrecht, wie nun das höchste deutsche Strafgericht feststellt. Das Urteil wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Mannheim zurückverwiesen.

Diese Entscheidung ist ein unmissverständliches Signal: Polizeibeamtinnen und -beamte dürfen nicht vorverurteilt werden. Die Realität auf der Straße ist eine andere als die im Gerichtssaal – das hat der BGH klar erkannt. Ich bin überzeugt, dass im erneuten Verfahren ein Freispruch erfolgen wird – alles andere wäre angesichts der eindeutigen Feststellungen kaum vorstellbar.Thomas Mohr, stv. Landesvorsitzender und Mannheimer GdP-Vorsitzender
Die GdP Baden-Württemberg betont, dass auch für Polizistinnen und Polizisten die Unschuldsvermutung gelten muss, bis ein Gericht rechtskräftig entscheidet. Die BGH-Entscheidung zeigt, dass voreilige Verurteilungen nicht nur falsch, sondern auch rechtsfehlerhaft sein können.
Mohr weiter: „Es ist unerträglich, wie unser Kollege in dieser Angelegenheit Hass und Hetze ausgesetzt war, obwohl seine Schuld nie erwiesen wurde. Der BGH hat nun unmissverständlich klargestellt, dass das ursprüngliche Urteil in zentralen Punkten fehlerhaft war. Solche öffentlichen Vorverurteilungen sind nicht nur eine persönliche Belastung für die Betroffenen, sondern untergraben auch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.“
Die GdP fordert ein differenzierteres gesellschaftliches und juristisches Verständnis für die hochdynamischen Einsatzsituationen, in denen Polizeibeamtinnen und -beamte täglich unter Zeitdruck Entscheidungen treffen müssen.
Die Gewerkschaft wird den betroffenen Kollegen weiterhin mit allen Mitteln unterstützen – rechtlich, menschlich und solidarisch
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