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18.02.2025

Multiplikatoren Schulung der GdP-Seniorenbeauftragten beim LBV BW

Seniorengruppe

Theorie trifft auf Praxis

Bei einer weiteren Schulung für 15 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der GdP im Januar, organisiert vom Geschäftsführenden Landesseniorenvorstand, stand die neue Praxis des LBV mit Abschlagszahlungen im Mittelpunkt. Zunächst wurden durch den für Beihilfe zuständigen Abteilungsleiter Frank Bauer mit Unterstützung seiner Referatsleiterin Elke Busch die Abläufe der Beihilfebearbeitung beim Landesamt eindrücklich auch mit den Arbeitszahlen dargestellt. War das LBV im Jahr 2022 für rund 347.500 Beihilfeberechtige zuständig, stieg diese Zahl im Jahr 2024 auf rund 355.000, ohne dass zusätzliches Personal eingestellt wurde. Im Jahr 2024 wurden 2,24 Beihilfeanträge eingereicht, eine Zunahme um ca. 17,5 Prozent. Die Aufwendungen für die Beihilfe betrugen 3,26 Mrd. Euro, im Vorjahr betrugen sie noch 2,79 Mrd. Euro. Auch die Anzahl der Beihilfeanträge stiegt von 1,84 Mio. im Jahr 2022 auf 2,24 Mo. Kaum gestiegen sind dagegen die Anzahl der Belege von 10,32 Mio. auf 10,69 Mio. Durchschnittlich wurden 4,9 Belege pro Antrag eingereicht (Vorjahr: 5,6). Pro Beihilfebescheid wurden 1.507 Euro ausbezahlt (Vorjahr 1,616 Euro), bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 21,5 Tagen (Vorjahr 14,34 Tage). Mehr Anträge mit wenigen Belegen bedeuten auch mehr Aufwand an Bearbeitung, insbesondere, wenn die Beihilfeanträge manuell beantragt werden.

Fast die gesamte Baby-Boomer-Generation bei den Polizeibeamtinnen und -beamten, die Jahrgänge bis 1964 mit den starken Einstellungsjahrgängen der 1970ziger bis Anfang der 1980ziger Jahre konnte in den vergangenen Jahren in den Ruhestand gehen. Eine riesige Anzahl an beamteten Lehrkräften folgt, was zu einer weiteren Zunahme an Beihilfebearbeitungen führen wird, mit den bekannten Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten.

Das Landesamt hat sich aber darauf eingestellt, denn seit Mitte Oktober 2024 wurde die Abschlagszahlung bei der Beihilfe eingeführt. Das Drängen auf Verbesserungen bei der Beihilfe durch die GdP hatte sich gelohnt. Damit sich die langen Wartezeiten bei Beihilfeanträgen weniger finanziell belastend auswirken, wurde eine technische Neuerung eingeführt. Auf Beihilfeanträge, die seit November 2024 gestellt werden, leistet das LBV unter bestimmten Voraussetzungen eine „qualifizierte Abschlagszahlung“. Dieser Abschlag braucht nicht extra beantragt werden. Wird ein solcher Abschlag gewährt, erhält die einreichende Person ein Informationsschreiben über die Abschlagszahlung. Sollte kein Schreiben zu einer Abschlagszahlung kommen, sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, so muss zum Beispiel der ermittelte Auszahlungsbelege mindestens 50 Euro erreichen.

Abschlagszahlungen sind nötig und möglich bei Arztrechnungen, Zahnarztrechnungen, Rezepte für Arzneimittel und Rechnungen von Heilpraktikern denn diese können vom LBV komplett elektronisch geprüft werden. Werden diese Rechnungen aber zusammen mit einem Beleg eingereicht, der erst manuell geprüft werden muss, kann auch der elektronisch geprüfte Teil noch nicht ausbezahlt werden. Der Beihilfebescheid kann erst ergehen, wenn alle Belege bzw. Anlagen des Antrags manuell bearbeitet wurden.

Es stellt sich deshalb die Frage, wie können wir, die Kunden des Landesamtes für Besoldung und Versorgung, zur schnellen Bearbeitung beitragen? Das Wichtigste zuerst: Beihilfeanträge elektronisch über die App „Beihilfe BW“ oder über den Beihilfeantrag online im Kundenportal des LBV einreichen.

Bei herkömmlicher Einreichung auf dem Postweg, Papieranträge und Belege (Rechnungen, Rezepte, sonstige Nachweise) nicht zusammenheften, klammern oder kleben, auch keine Haftnotizen oder Klebestreifen verwenden.

Sonstige Schreiben sind getrennt vom Beihilfeantrag einzureichen, da ansonsten immer eine manuelle Sachbearbeitung erfolgen muss. Auch hier empfiehlt sich die Nutzung des Kunden-Portals.

Bei der Einreichung von Rezepten für Arzneimittel ist das quittierte Rezept ausreichend; der dazugehörige Kassenbeleg der Apotheke wird nicht benötigt.

Ein Problem für das LBV sind mehrfach übersandte Belege, jedes Dokument ist nur einmal vorzulegen, entweder als Duplikat oder im Original. Auch bereits eingereichte Unterlagen, insbesondere in Beschwerdefällen, sind nicht nochmals einzureichen.

Wichtig ist auch die Vorlage einer Vollmacht über den Tod hinaus und die Vorsorgevollmacht. Dieser Punkt betrifft alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie alle Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Ohne die Vorlage einer Vollmacht kann in Notfällen, wenn zum Beispiel die Beihilfe berechtigte Person nicht fähig ist Anträge zu unterschreiben, nichts unternommen bzw. bearbeitet werden. Es wird daher dringend empfohlen eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Die Vollmacht kann beim LVB hinterlegt werden. Ein Vordruck kann unter https://lbv.landbw.de/-/vorsorgevollmacht heruntergeladen werden. Martin Zerrinius, der Landesseniorenvorsitzende, sprach den beiden Referenten des Tages, Frau Elke Busch und Herrn Frank Bauer, die sachkundig und verständlich die schwierigen Materien erörterten ein dickes Dankschön aus, das mit einer kleinen Gabe verbunden war

v. r .n. l.: Martin Zerrinius, Elke Busch, Frank Bauer und die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren | © © GdP-BW 2024 - alle Rechte vorbehalten
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