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© Framestock/stock.adobe.com
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28.11.2024

Digitaler Raum
Poitz: Das BKA braucht dringend mehr Befugnisse

Cybersicherheit Kriminalität Digitalisierung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt mit Blick auf Forderungen der BKA-Herbsttagung mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) im Kampf gegen Cyberkriminalität. Die Bedrohungslage aus dem virtuellen Raum ist vielfältig und nimmt zu. „Das Bundeskriminalamt verfügt momentan nur über die gesetzliche Zuständigkeit für die Strafverfolgung von Cybercrime. Das BKA benötigt jedoch zudem dringend die Kompetenz zur Abwehr schwerwiegender Cyberangriffe“, unterstrich der für Digitalisierungsthemen zuständige stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Alexander Poitz.

Derzeit existiere die paradoxe Situation, dass das BKA in bestimmten Fällen zwar Cyberstraftaten nach einem Schadenseintritt verfolgen, Tatbegehung und potenziellen Schadenseintritt aber nicht durch Maßnahmen der konkreten Gefahrenabwehr im Vorfeld verhindern könne. „Eine ganzheitliche Bekämpfung schwerer Cyberkriminalität ist somit derzeit nicht möglich“, kritisierte Poitz, der bei der GdP auch den Bereich der Kriminalpolizei verantwortlich abdeckt.

Das sei nicht länger hinnehmbar, betonte der GdP-Vize und forderte: „Für ernste Gefahren, die sich etwa gegen die innere und äußere Sicherheit Deutschlands, Kritische Infrastrukturen oder Behörden und Einrichtungen des Bundes richten, hat das BKA die Fähigkeiten zur Abwehr, jedoch leider nicht den gesetzlichen Auftrag.“

„Im Sinne einer effizienten Sicherheitspolitik müssen die Strafverfolgung und die polizeiliche Gefahrenabwehr zentral und aus einer Hand erfolgen. Das BKA verfügt bereits über die Kompetenzen, die erforderliche Technik sowie über die nationalen und internationalen Netzwerke, um diese Aufgabe zu übernehmen“, führte der Gewerkschafter aus.

Zudem verlangt der Gewerkschafter die rasche Einführung von IP-Mindestspeicherfristen. Dafür hatte sich auch BKA-Präsident Holger Münch ausgesprochen.  Poitz: „Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität vorgelegt. Diesen begrüßen wir als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.“ Allerdings reiche die dort vorgesehene Speicherfrist von einem Monat nicht aus. Sie müsse deutlich länger sein. „Das von der zerbrochenen Ampel-Koalition beabsichtigte Quick-freeze-Verfahren hilft den Ermittlerinnen und Ermittlern nicht weiter.“

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