16.10.2024
Aufhebung des Urteils wegen KV im Amt
Zumeldung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mannheim
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, am 16. Oktober 2024 das Urteil gegen den betroffenen Polizeibeamten aufzuheben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückzuverweisen, unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Aufarbeitung von Einsätzen, bei denen Polizeibeamte unter extremen Bedingungen handeln müssen.
Es wurde festgestellt, dass die Notwehr, die der Polizist im Rahmen des unmittelbaren Zwangs anwendete, zu seinem Nachteil bewertet wurde. Der Polizist war zuvor vom Landgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Der Versuch der Nebenklägerin, durch Revision eine härtere Strafe, konkret die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, zu erwirken, wurde vom BGH jedoch abgelehnt.
Trotz dieser Ablehnung erkannten die Richter Rechtsfehler zu Lasten des Beamten. Nun wird eine andere Strafkammer des Mannheimer Landgerichts den Fall erneut prüfen, wobei das Strafmaß nicht über das des ursprünglichen Urteils hinausgehen darf.
Die GdP hebt hervor, wie wichtig es ist, dass unsere Kolleginnen und Kollegen, die in hochriskanten und gefährlichen Situationen Entscheidungen in Sekundenschnelle treffen müssen, auf einen rechtsstaatlichen Rückhalt bauen können. In derartigen Situationen sehen sich Polizistinnen und Polizisten oft gezwungen, unmittelbaren Zwang anzuwenden, um sich selbst und andere zu schützen.
Gleichzeitig muss jede Gewaltanwendung im Nachgang kritisch und sachgerecht überprüft werden, um sowohl die Rechte der Betroffenen als auch die Schutzpflichten der Polizeibeamten zu wahren. Die GdP setzt sich für eine transparente und rechtskonforme Aufklärung der Vorfälle ein und fordert eine faire und ausgewogene Bewertung des Einsatzgeschehens.
Thomas Mohr, Vorsitzender der GdP Mannheim:
Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen täglich vor der Herausforderung, in unvorhersehbaren und oftmals gefährlichen Situationen angemessene Entscheidungen zu treffen. Der betroffene Kollege hat in dieser schwierigen Lage entsprechend seiner Ausbildung und Verantwortung gehandelt. Es ist positiv, dass der Bundesgerichtshof die rechtlichen Fragen nochmals aufgegriffen hat und Fehler anerkannt wurden. Wir sind uns alle darüber bewusst, dass der Verlust eines Menschenlebens tragisch ist, jedoch dürfen wir die Umstände, unter denen dieser Einsatz stattfand, nicht außer Acht lassen. Dieser Vorfall beweist erneut, wie wichtig es ist, unsere Kolleginnen und Kollegen in herausfordernden Einsatzlagen zu unterstützen und ihnen während des juristischen Bewertungsprozesses Rückhalt zu geben."
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Bezirksgruppe Mannheim