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18.06.2024

Zumeldung: 
CDU: Mehr Geld für Hinterbliebene von getöteten Polizisten

Pressemitteilung Beamtenpolitik

Nach der tödlichen Attacke auf den Mannheimer Polizisten Rouven L. sollten die Hinterbliebenen aus Sicht der CDU Baden-Württemberg deutlich besser entschädigt werden als bislang.
Damit greift die CDU eine von drei zentralen Forderungen der Gewerkschaft der Polizei auf.

Konsequenzen nach Mannheimer Tat

CDU Baden-Württemberg möchte die Hinterbliebenenversorgung bundesweit angleichen.

Hintergrund

Baden-Württemberg bezahlt den Hinterbliebenen von im Dienst verstorbenen Beamtinnen und Beamten 60.000, -- Euro aus.
„Damit ist Baden-Württemberg mit weiteren Bundesländern das Schlusslicht was die Fürsorge seiner Beamtinnen und Beamten anbelangt“, kritisiert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Gundram Lottmann.
„Wäre Rouven L. bei der Bundespolizei beschäftigt gewesen, würden die Hinterbliebenen
100 000.- Euro erhalten, in Hessen sogar 120 000.- Euro. Sind wir Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zweiter Klasse?“ so Gundram Lottmann weiter.

Porträt Gundram Lottmann | © © GdP-BW 2024 - alle Rechte vorbehalten / KCMedia
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„Wäre Rouven L. bei der Bundespolizei beschäftigt gewesen, würden die Hinterbliebenen 100 000.- Euro erhalten, in Hessen sogar 120 000.- Euro. Sind wir Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zweiter Klasse?“
Gundram Lottmann

Neben der Erhöhung der Hinterbliebenenversorgung stellt die Gewerkschaft der Polizei zwei weitere zentrale Forderungen an die Landesregierung:

Erhöhung der Polizeizulage
Bei der Polizeizulage bewegt sich Baden-Württemberg ebenfalls im hinteren Drittel im bundesweiten Ländervergleich. Aktuell beträgt diese 132,69 Euro in BW und beim Bund 228,00 Euro. Dabei soll die Polizeizulage das erhöhte Todes- und Verletzungsrisiko seiner Polizistinnen und Polizisten Rechnung tragen.Auch hier darf es keine unterschiedliche Behandlung im bundesweiten Vergleich geben. Somit muss die Polizeizulage erhöht und als Amtszulage pensionsberechtigt gestellt werden.


Posttraumatisches Belastungssyndrom (PTBS) als Berufskrankheit anerkennen
Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2023 das Krankheitsbild „Posttraumatische Belastungsstörung“ als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern als anerkennungsfähig befunden. Auch bei der Bundeswehr kann PTBS z. B. nach einer Auslandsverwendung als Berufskrankheit anerkannt werden.
Die Zahl der belastenden Einsätze von Polizistinnen und Polizisten hat sich in den letzten Jahren dramatisch erhöht. Gleichzeitig steigt jedes Jahr die Zahl der gewaltsamen Übergriffe gegenüber Einsatzkräften.
„Hier muss der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nachkommen und eine bestmögliche Versorgung seiner Beamtinnen und Beamten ermöglichen“, so Gundram Lottmann.