28.05.2024
Kein Fehlverhalten der Polizisten
Einsatz war rechtmäßig
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat im Ermittlungsverfahren gegen einen Mannheimer Polizisten kein rechtswidriges Verhalten festgestellt.
Nach den tödlichen Schüssen der Polizei auf einen mit Messer bewaffneten 49-Jährigen in Mannheim am 23.12. letzten Jahres wurde voreilig der Ruf nach Polizeigewalt laut, noch bevor die Ermittlungsergebnisse vorlagen.
Polizeikräfte müssen bei Bedrohungs- und Gefahrensituationen für Leib und Leben schlimmeres verhindern und die Bevölkerung schützen. Das kann tragisch für den Täter enden, aber Ursache und Wirkung sollten nicht bewusst zu Lasten unserer Polizistinnen und Polizisten vertauscht werden.
In unserem Rechtssystem entscheidet die Justiz über die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes, nicht die Öffentlichkeit, nicht die Polizeiführung, nicht die Medien und schon gar nicht politisch motivierte Gruppierungen, die unsere Rechtsnormen generell nicht anerkennen.Thomas Mohr, GdP BG Vorsitzender Mannheim
Wir hatten an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes keine Zweifel und haben deshalb unseren Kollegen anwaltlich unterstützt.
Wir, die GdP, werden auch gegen neun namentlich bekannte Personen rechtlich vorgehen, die in den sozialen Medien Hass und Hetze gegen unseren Kollegen geäußert und verbreitet haben.
Weitere Informationen
Bezirksgruppe Mannheim