
Mitgliedsbeitrag
Informationen zu Mitgliedsbeiträgen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Verlauf Ihrer Mitgliedschaft bei der GdP kann es vorkommen, dass sich Ihre Lebens- oder Arbeitsumstände ändern. Das kann einen Einfluss auf Ihren Mitgliedsbeitrag haben, der sich in den meisten Fällen verringert. Sollte eine Veränderung bei Ihnen eintreten, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail an den Mitgliederservice mitzuteilen. Den direkten Kontakt finden Sie im unteren Bereich dieser Seite
Elternzeit
Wir bieten die Beitragsfreistellung bei voller Leistung während der Elternzeit an. Dazu wird eine Kopie des Bewilligungsbescheides der Dienststelle benötigt.
Teilzeit oder Altersteilzeit
Wir bieten die Verringerung des Mitgliedsbeitrages an. Dazu wird eine Kopie des Bewilligungsbescheides der Dienststelle benötigt.
Pensionär/in oder Rentner/in
Wir bieten die Verringerung des Mitgliedsbeitrages an. Dazu benötigen wir eine Mitteilung des Mitglieds.
Änderung der Besoldungsgruppe
(Höhergruppierung) bei Beamte/innen, Tarifbeschäftigen Land und Tarifbeschäftigten
Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich die Besoldungsgruppe ändert, da die Nichtmitteilung Auswirkungen auf die GdP-Rechtschutz-Zahlungen hat.
Abbuchung der Mitgliedsbeiträge
Für Monatsabbucher buchen wir immer zum 1. Werktag des Monats ab.
Für Quartalsabbucher buchen wir immer zum 1. Werktag im 2. Monat des Quartals ab.
Die GdP zieht den Mitgliedsbeitrag in der mit ihren Mitgliedern vereinbarten Zahlungsweise von ihrem Konto ein. Sollte die SEPA-Lastschrift nicht eingelöst werden, zieht die GdP den Beitrag erneut ein. Voraussetzung ist die Mandatserteilung durch das Mitglied.
Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir um zeitnahe Korrektur der hinterlegten Daten direkt auf der Homepage oder Nachricht an die Geschäftsstelle.
Die aktuellen Mitgliedbeiträge
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