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Rechtsschutz

Mitglieder der GdP genießen umfassenden Schutz in allen dienstlichen Angelegenheiten

Der umfangreiche GdP Rechtsschutz wird aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Wenn ein GdP Mitglied rechtliche Hilfe braucht, können wir für unsere Mitglieder da sein, weil alle anderen Mitglieder dazu beitragen.

Rechtsabteilung

Rechtsschutz

Unser Rechtsschutz funktioniert wie eine Dienstrechtsschutzversicherung. Wir übernehmen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Und das ohne Selbstbeteiligung. Dies gilt für alle denkbaren Rechtsgebiete, in denen ein dienstliches Problem auftauchen kann.

Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird häufig Rechtschutz gewährt.

Bei welchen Streitigkeiten gibt es Rechtsschutz?

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht (Bsp.: Schwerbehindertenrecht)
  • Beihilfe
  • Beurteilungen
  • Dienstunfallverfahren
  • Disziplinarverfahren
  • Entlassungsverfahren
  • Abwehr von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Zivilrechtliche Verfahren (Schmerzensgeld-/Schadenersatzansprüche) und ggf. anschließende Durchführung der Zwangsvollstreckung
  • Besoldung
  • Beamtenversorgung

 

Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren

Der GdP-Rechtsschutz wird gewährt, wenn z. B. während eines Einsatzes Kolleginnen und Kollegen bei einer Widerstandshandlung verletzt werden. Geklagt wird dann gegen den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.

 

Beispiel: Öffentliches Recht

Über Beförderungen haben Arbeitnehmer und Dienstherr oft unterschiedliche Ansichten. Meist sind die über die Beförderung entscheidenden Beurteilungen Grund zur Klage. Der GdP-Rechtsschutz hilft, wenn bei einer anstehenden Beförderung eine unklare Konkurrenzsituation eintritt, also der Klagende die eigene Beurteilung für besser hält, als die eines Kollegen, der die Beförderung aber erhalten soll.

 

Beispiel Strafrechtliche Verfahren

Wenn der Dienstherr eine Beamtin oder einen Beamten der Weitergabe von Dienstgeheimnissen oder eines so genannten Verwahrungsbruchs beschuldigt, tritt der GdP-Rechtsschutz ein. Häufig kommt es auch vor, dass Festgenommen oder Beteiligte an einem polizeilichen Einsatz Strafanzeige gegenüber Einsatzkräften stellen: ein Fall für den GdP-Rechtsschutz.

 

Beispiel: Disziplinarverfahren

Niemand ist ohne Fehl und Tadel. Strebt der Dienstherr dann ein Disziplinarverfahren an, so erhalten die Kollegin oder der Kollege Rechtsschutz.

Spielregeln - Wie läuft das mit dem Rechtsschutz

  • Deckungsanfrage

Bevor Rechtsschutz gewährt wird, muss Euer Rechtsanwalt eine Deckungsanfrage stellen.

  • Gleicher Rechtsschutz für alle

Unsere Rechtsschutzregeln sind für alle gleich. Bei langer Mitgliedschaft gibt es nicht mehr Rechtsschutz. Dafür bei kurzer auch nicht weniger. Deshalb: Mitglied der GdP werden, bevor etwas passiert. Dann können wir helfen.

  • Klagen – nicht um jeden Preis

Wenn bei einem Rechtsstreit keine Erfolgsaussichten bestehen, z. B. weil ein hohes Gericht den Anspruch schon einmal abgelehnt hat oder der Streitgegenstand nicht von unserer Rechtsordnung umfasst ist, müssen auch wir „nein“ sagen.

  • Keine Honorarvereinbarungen

Manchmal werden mit Rechtsanwälten individuelle Vereinbarungen mit einem festgelegten Honorar abgeschlossen. Wir können aber gemäß Umfang und Schwierigkeitsgrad nur nach den gesetzlichen Anwaltsgebühren regulieren.

Welche Kosten werden von der GdP übernommen?

  • Übernahme der Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Kostenerstattungen an die Gegenseite
  • Gerichts-/Verfahrenskosten

Erfüllungsübernahme durch das Land § 80a LBG BW

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Rechtskräftigen Vollstreckungstitel 
  • Vorliegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs gegen Beamt:innen, den sie in pflichtmäßiger Ausübung des Dienstes oder im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Stellung erlitten haben.
  • Beantragungsfrist auf Erfüllungsübernahme zwei Jahren ab Rechtskraft des Titels 
     

Welche Titel können eingereicht werden?

  • Urteile
  • Vollstreckungsbescheide
  • Vergleiche 
     

Was bedeutet Rechtskraft?
Einen Titel bezeichnet man als rechtskräftig, wenn er nicht mehr angefochten werden kann. Wie lange ein Titel mit einem Rechtsmittel bzw. einem Rechtsbehelf angefochten werden kann, steht in der Belehrung am Ende des Titels.

Wie wird die Erfüllungsübernahme beantragt?
Der Antrag muss bei der zuständigen Abteilung REDAS gestellt werden. Diese übernimmt auch die weitere Abwicklung.

Ein neutraler Antrag kann per E-Mail bei der Rechtsabteilung angefordert werden.

Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wurde?
Hierzu kann leider auch keine pauschale Antwort getroffen werden. REDAS prüft den Antrag. Wie viel Zeit dies in Anspruch nimmt, ist vom Einzelfall abhängig. 

Was kann ich tun, wenn eine Erfüllungsübernahme durch das Land nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt?
Der Vollstreckungstitel ist 30 Jahre rechtskräftig und somit vollstreckungsfähig.

Bei der Durchsetzung der Forderung ist unsere Rechtsabteilung gerne behilflich.

Inflationsausgleichprämie für Tarifbeschäftigte in Elternzeit?

Das Arbeitsgericht Essen hat am 16.04.2024 (AZ: 3 Ca 2231/23) festgestellt, dass tariflich Beschäftigte einen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben, auch wenn sie sich in Elternzeit befinden oder befunden haben. Achtung dieses Urteil hat voraussichtlich keine Auswirkungen für Polizeibeamte in Baden-Württemberg. Für den Tarifbereich kann derzeit keine verlässliche Aussage getroffen werden, da gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. Falls das Urteil des AG Essen Bestand haben sollte, dann hätten Tarifbeschäftigten, die sich seit 01.12.2023 in Elternzeit befinden oder befunden haben, einen Anspruch auf die Inflationsprämie. Für die schriftliche Geltendmachung reicht ein formloser Antrag an die Bezügestelle. Die Kontaktdaten der Bezügestelle befinden sich auf den Gehaltsabrechnungen.

Wencke Schönmetzler

Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Geschäftsstelle

Telefon +49 (0)7042 879-204

Ceylan Cetinkaya

Sachbearbeitung Rechtsabteilung

Telefon +49 (0)7042 879-263

AdvoCard

Speziell für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei bietet die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG den Verkehrs- ,Privat- und Wohnungs-/ Haus-Rechtsschutz zu günstigen Konditionen.

Weitere Vorteile der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung sind:

  • Keine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall
  • Im Verkehrs-Rechtsschutz wird auf die Wartezeit verzichtet
  • Unverheiratete volljährige Kinder sind, sofern sie nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben im Privat- und Verkehrsrechtsschutz ohne Altersbegrenzung mitversichert.
  • Unbegrenzte Deckungssummen im Privat-Rechtsschutz.
  • Im Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz sind alle vom Versicherungsnehmer und dessen Lebenspartner selbst bewohnten Wohneinheiten versichert.

Stand 01.04.2024

 

Infos und Antragsformulare zur ADVOCARD zum Download