GdP Brandenburg lehnt „Omnibusverfahren“ ab
Entlassungen und Degradierungen (Zurückstufungen) von Beamtinnen und Beamten sollen künftig nicht mehr durch ein Gericht, sondern per Disziplinarverfügung durch Dienstvorgesetze vorgenommen werden können. Völlig unterschiedliche Sachverhalte werden in einem Paket zusammengeschnürt und so das Huckepack-Gesetz (Änderung des LDG) unter Aushebelung von gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsrechten von Verwaltungen und Gewerkschaften gleich mit verabschiedet werden. Zwar wurde den Gewerkschaften eine Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss des Brandenburger Landtages eingeräumt; diese jedoch mit einer stark verkürzten Frist von nicht einmal einem Monat. Bei dem geplanten grundsätzlichen Prinzipienwechsel im Disziplinarrecht ist eine notwendige inhaltliche Auseinandersetzung und Erörterung der Gesetzesänderungen mit Verwaltung und Gewerkschaften nicht möglich.