Landtag beschließt Gesetz zur Einführung von Langzeitarbeitskonten
Kritikpunkte der GdP bleiben unberücksichtigt
Altstundenproblematik nicht gelöst
Ein weiterer großer Kritikpunkt bleibt, dass die Langzeitarbeitszeitkonten in der nun beschlossenen Form nicht dazu führen werden, die Jahr für Jahr wiederkehrende Problematik der Verjährung der Mehrarbeitsstunden unserer Kolleg:innen zu lösen. Hierfür sind die Einbringungsmöglichkeiten bei der Einrichtung der Konten zu restriktiv. Das einzahlbare Stundenguthaben wird hier auf lediglich 122 Stunden gedeckelt. Damit wird sich bei vielen Kolleg:innen auch in Zukunft jährlich die Frage des Verzichts auf die Einrede der Verjährung stellen .Langzeitarbeitskonten ohne Anpassungen unbrauchbar
Als Grundidee gut gestartet, ist die nun beschlossene Ausgestaltung der Langzeitarbeitszeitkonten enttäuschend. Insbesondere die geforderte Erhöhung der Wochenarbeitszeit zur Nutzung der Konten ist dem öffentlichen Dienst gegenüber ein verheerendes Signal. Auch die Frage, wie die unmittelbare Umsetzung für unsere Kolleg:innen des Tarifbereichs erfolgen soll, ist nicht abschließend geklärt. Zwischenzeitlich zeigt sich allerdings, dass auch die Politik erkannt hat, ihr Ziel mit dem aktuellen Gesetz verpasst zu haben. Die GdP wird nach der Landtagswahl in intensive Gespräche einsteigen, um das Projekt Langzeitarbeitszeitkonten noch zu retten und eine zielführende Lösung speziell für die Anforderungen der Polizei NRW zu erreichen.Die NEWS zum Download.