Pressemitteilung
Faire Beurteilung von Teilzeit würde Frauen deutlich bessere Aufstiegschancen bringen
„Die noch von Rot-Grün beschlossene Frauenförderung ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese vereinbar. Deshalb ist es richtig, dass die neue Landesregierung diese Regelung wieder streichen will. Trotzdem muss die Frauenförderung weiter auf der politischen Tagesordnung bleiben“, sagte GdP-Vorstandsmitglied Volker Huß.
Um den Anteil von Frauen in den Führungsfunktionen der Polizei nachhaltig zu erhöhen, fordert die GdP bereits seit langem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Beurteilungsrichtlinien der Polizei müssen so verändert werden, dass auch Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit haben, ein Führungsamt zu übernehmen. Zudem fordert die GdP, dass in Zukunft auch Begabung, Lebenserfahrung und Persönlichkeitsentwicklung in die Beurteilungskriterien einfließen, damit auch Polizistinnen und Polizisten, die aufgrund ihrer Doppelbelastung durch Beruf und Familie keine lückenlose Berufsvita vorweisen können, Führungsfunktion bei der Polizei übernehmen können. „Davon würden übrigens auch Männer profitieren, wenn sie im Zuge der Elternzeit ihre Kinder erziehen oder aus familiären Gründen in Teilzeit arbeiten“, betonte Huß.
Um den Anteil von Frauen in den Führungsfunktionen der Polizei nachhaltig zu erhöhen, fordert die GdP bereits seit langem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Beurteilungsrichtlinien der Polizei müssen so verändert werden, dass auch Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit haben, ein Führungsamt zu übernehmen. Zudem fordert die GdP, dass in Zukunft auch Begabung, Lebenserfahrung und Persönlichkeitsentwicklung in die Beurteilungskriterien einfließen, damit auch Polizistinnen und Polizisten, die aufgrund ihrer Doppelbelastung durch Beruf und Familie keine lückenlose Berufsvita vorweisen können, Führungsfunktion bei der Polizei übernehmen können. „Davon würden übrigens auch Männer profitieren, wenn sie im Zuge der Elternzeit ihre Kinder erziehen oder aus familiären Gründen in Teilzeit arbeiten“, betonte Huß.